Netzsperren: Der Kinderporno-Bluff

by Gast on 08/11/09 at 8:11 pm

Die Gegner von Internetsperren werden regelmäßig mit dem Totschlagargument geprügelt, sie würden Kinderpornografie und Missbrauch begünstigen. Falscher kann man nicht liegen. Eine Erklärung.

von Andreas Wildberger

In Deutschland hat die damals noch schwarz-rote Regierung, propagiert von Familienministerin Ursula von der Leyen (von ihren Gegnern „Zensursula“ genannt) kurz vor den Wahlen ein Gesetz verabschiedet, das kinderpornografische Inhalte im Internet sperren soll. Das angefochtene und viel diskutierte Paragraphenwerk ist noch nicht in Kraft und in den letzten Koalitionsverhandlungen wurde verlautbart, dass mit einem Regierungspartner FDP dies jedenfalls auch nicht geschehen würde. Man wird sehen.

Die Diskussion rund um Webfilteringmaßnahmen findet derzeit in ganz Europa statt. In Österreich wurde sie erneut entfacht, als Justizministerin Bandion-Ortner äußerte, man würde die diesbezüglichen Entwicklungen in unserem Nachbarland sehr interessiert beobachten.

Zugangssperren, so die Argumente des Pro-Webfiltering Lagers in Bezug auf Kinderpornografie im Internet, schränke durch eine Verhinderung des Konsums auch die Produktion ein, oder: Man wolle jene schützen, die „zufällig“ auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt geraten, dessen Betrachten allein (in Österreich) bereits illegal ist. Besonders perfide sind jene Aussagen, die beteuern, durch das Sperren von Internetseiten, die dokumentierten Kindesmissbrauch zeigen (denn nichts anderes ist Kinderpornografie), könnten Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch geschützt werden. Dies allerdings geschieht durch Webfiltering garantiert nicht.

Es gibt technisch unterschiedliche Arten, Sperren im Internet umzusetzen. Dabei wird das Aufrufen bestimmter Inhalte verhindert und jeweils statt dem Seiteninhalt das in der Diskussion berühmt gewordene „Stoppschild“ angezeigt.

All diesen Techniken ist eines gemein: Sie können mit relativ geringem, auch von Laien bewältigbarem Aufwand umgangen werden. Anleitungen dafür kursieren zu Genüge im Internet (beispielsweise auf YouTube). Dies bedeutet jedoch, dass Sperrmaßnahmen technisch gesehen schlicht keinen Effekt haben. Jene, die sich illegales Material, das im World Wide Web existiert, beschaffen wollen, können dies leicht über die unterschiedlichen Umgehungsmöglichkeiten tun. An dieser Stelle muss man noch weiteren Pro-Argumenten den Wind aus den Segeln nehmen: Im World Wide Web können illegale Inhalte von den Anbietern sehr rasch auf andere, nicht gesperrte Server übertragen werden. Überdies ist das eigentliche WWW just jener Kanal, über den wenig kinderpornografisches Material verbreitet wird. Einen wesentlich höheren Anteil haben geschlossene Filesharing-Zirkel oder nach wie vor die gute alte Briefpost – Bereiche, auf die Webfiltering gar keine Auswirkungen hat.

96 Prozent des im Internet befindlichen kinderpornografischen Materials wird nicht kommerziell getauscht. Dies deutet darauf hin, dass durch die vermeintliche Einschränkung des Konsums die Produktion keineswegs zurückgeht. Diese Tatsache hat in Schweden, wo Internetsperren seit einiger Zeit existieren, der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, gegenüber der Zeitschrift Focus bestätigt.

Webfiltering als das große Heilmittel gegen Kindesmissbrauch hinzustellen, geht jedenfalls weit am Kern des Problems vorbei. Der deutsche Verein „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ (MOGIS) errechnete anhand der offiziellen Kriminalstatistik, dass davon auszugehen ist, dass von 100 Missbrauchstätern nur einer (!) diesen Missbrauch auch bildlich oder per Video dokumentiert und ins Internet stellt. Zugangssperren helfen also in 99 von 100 Fällen nicht, den Missbrauch einzudämmen.

Keineswegs zu vernachlässigen ist dagegen das Argument, dass mit diesen untauglichen Mitteln eine Zensur-Infrastruktur geschaffen wird, die potenziell natürlich auch für andere Inhalte verwendet werden kann – und, so zeigen Beispiele – auch wird. An die Öffentlichkeit gelangte Sperrlisten haben eindrucksvoll bewiesen, dass viele Webseiten inkludiert waren, die mit kinderpornografischem Material überhaupt nichts am Hut hatten, aber den Behörden aus verschiedenen Gründen offensichtlich ein Dorn im Auge waren.

Aber was soll man tun? Einfach vor dem Problem die Augen verschließen? Natürlich nicht, aber genau das tun Zugangssperren. Sie überdecken das gesellschaftliche Melanom Kinderpornografie einfach mit Make-up anstatt das Übel an der Wurzel zu packen: Denn hinter jedem kinderpornografischen Bild steckt der aktive Missbrauch eines Kindes. Der richtige Weg wäre: Bilder löschen, Täter verfolgen, Bewusstsein bilden!

Das Löschen des kinderpornografischen Materials, das – solange es im Internet kursiert – Opfer immer wieder  missbraucht, und die strafrechtliche Verfolgung der pädophilen Peiniger müssen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch oberste Priorität haben. Das Entfernen der Schreckensbilder wird unterstützt durch die internationale Zusammenarbeit von Internetmeldestellen. In Österreich betreiben die Internet Service Provider seit über 10 Jahren die Stopline, die als anonyme Meldestelle für Kinderpornografie und NS-Wiederbetätigung ins Leben gerufen wurde. Sie kooperiert eng mit den Behörden und hilft über ihr internationales Netzwerk die Löschung von Missbrauchsbildern auf ausländischen Servern zu beschleunigen.

Daneben dienen breit aufgestellte Projekte wie saferinternet.at dazu, Kindern, Eltern und Lehrern umfassende Medienkompetenz zu vermitteln. Das Angebot ergänzt die bewusstseinsbildenden Maßnahmen zum Thema  Missbrauch und bietet Aufklärung über Gefahren im Internet wie beispielsweise Grooming (die Kontaktaufnahme von Pädophilen mit Kindern und Jugendlichen).

Nach wie vor jedoch steht unsere Gesellschaft vor der haarsträubenden Realität, dass rund 70 Prozent der Missbrauchstäter aus dem Familien- oder Bekanntenkreis des Opfers stammen. Internetsperren sind weder darauf noch im Hinblick auf Kinderpornografie eine adäquate Antwort – sondern geraten in gefährliche Nähe eines Bluffs im Dienste andersgelagerter Interessen.

Weiterführende Links im Internet:

Die Fakten
Internetsperren – Möglichkeiten und Grenzen.

  1. Namen sperren: Der betroffene Servername, z.B. ­www.irgendeinserver.at wird auf allen Domain Name Servern (DNS, eine Art Telefonbuch, in der alle Servernamen und die dazugehörigen IP-Adressen eingetragen sind) gesperrt. Effekt: Der ganze Server wird gesperrt, auch wenn noch andere – völlig legale – Seiten darauf beheimatet sind. Umgehung: Einfach – IP Adresse des Servers (Zahlenkombination, quasi die „Telefonnummer“ des Servers) direkt eingeben oder einen anderen (offenen) Nameserver verwenden, der außerhalb des „sperrbaren“ IP-Kreises liegt (in der Regel im Ausland).
  2. IP Sperren: Nicht der Name, sondern gleich die IP-Adresse  des Servers wird gesperrt. Technisch problematisch, da IP-Router (leiten den Verkehr der Datenpakete im Internet) letztlich nach international administrierten Verzeichnissen arbeiten, nur eine begrenzte Anzahl an manuellen Eingriffen erlauben und Sperrmöglichkeiten daher jedenfalls limitiert sind. Effekt: Unbefriedigend wie oben. Alle, auch legale Dienste dieser Adresse (Email, VoIP, etc.) werden gesperrt. Umgehung: Einfach – Nutzer müssen nur auf offene Proxyserver ausweichen, die im Effekt Gleiches liefern wie offene Nameserver.
  3. URL Sperren: Der Inhalt des Internetverkehrs wird technisch aufwändig analysiert und nicht ganze Webserver, sondern einzelne Webseiten, die illegales Material beinhalten, werden gesperrt. Effekt: Sehr teures Verfahren und eine schwer zu überbrückende technische Engstelle, weil das Internet immer schneller wird. Und: Das Verfahren funktioniert bei verschlüsselten Seiten nicht. Umgehung: Verwendung eines TOR Netzwerkes (Verbindungen werden durch ein verteiltes Netzwerk von Servern geleitet).
  4. Inhalt sperren: Inhalte werden sehr detailliert analysiert und einzelne Dateien (einzelne Bilder etc.) gesperrt. Effekt: Der gesamte Internetverkehr muss über zentrale Inhalts-Überwachungsprogramme umgeleitet werden. Das Verfahren wirkt aber bei Streaming (z.B. YouTube) oder verschlüsselten Verbindungen nicht. Umgehung: siehe 3.

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Eine umfassende Sammlung zum Thema findet sich hier

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