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“Wir brauchen eine Kultur-Flatrate”

grassmuck

Der deutsche Medienforscher Volker Grassmuck hält die Kriminalisierung von Tauschbörsen für grundfalsch. Wie er Urheber schützen will, sagt er im WIENER.

In Schweden wurden vier junge Männer zu drakonischen Strafen verurteilt (siehe hier), weil sie über die Website “The Pirate Bay” (TPB) Raubkopien von so ziemlich allem – Software, Bücher, Musik, Filme – unter die Leute brachten…

Von Raub kann keine Rede sein. Das Wort “Raubkopie” ist ein gezielt überzogener Propaganda-Begriff.

Wie meinen Sie das?

Raub ist juristisch klar definiert: Die Aneignung von fremdem Eigentum unter Anwendung von Gewalt. das ist hier keinesfalls zutreffend.

Also Diebstahl?

Diebstahl gehört ebenfalls ins Sachenrecht. hier geht es um die Verletzung von Urheberrecht, also Zivil-, nicht Strafrecht.

Können Sie das genauer erklären?

Das Urheberrecht war niemals ein absolutes Recht, sondern zielte immer auf eine Balance zwischen den Interessen der Urheber und denen der Allgemeinheit. Dem Schutz stehen also bestimmte Beschränkungen zugunsten von Bildung, Rechtspflege, Teilhabe von Behinderten und aller Bürger gegenüber. Dazu gehört die Privatkopieschranke, die privates Kopieren für nichtkommerzielle Zwecke und die Weitergabe von Kopien an Familie und Freunde erlaubt – das hat mit sehr wesentlichen und demokratieerhaltenden Grundrechten zu tun -, zugleich aber den Urhebern eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sichert.

Wie ist es zu dieser Regelung gekommen?

Als in den 1950ern Tonbandgeräte in Umlauf kamen, wollte sich die GEMA die Personalausweisdaten der Käufer geben lassen, um Gebühren für die Musiknutzung einzuheben. Der deutsche Bundesgerichtshof entschied damals, dass das Grundrecht auf Privatsphäre höher einzustufen ist. Das war 1965 der Grund für die Einführung der Privatkopieschranke: Wir alle bezahlen seither beim Kauf von Kopiergeräten und seit 1985
auch beim Kauf von Leermedien pauschal einen gewissen Betrag mit, der von den Verwertungsgesellschaften an ihre Mitglieder, an die Urheber ausgeschüttet wird. Dieses Modell ist in ganz Europa seit Jahrzehnten bewährte Praxis.

Das von Ihnen propagierte Modell einer “Kultur-Flatrate” geht wohl auch in diese Richtung…

Ja. Ich halte die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern für grundfalsch. Tauschbörsen sind eine seit 10 Jahren etablierte Kulturtechnik, die nicht mehr unterdrückt werden kann und auch nicht unterdrückt werden soll, zumal in diesen Börsen ein enormes Potenzial für Innovation und Kulturentwicklung steckt. deshalb denke ich ähnlich wie der Gesetzgeber 1965: Was man nicht mit verhältnismäßigen Mitteln unterbinden kann, muss man erlauben und vergüten. Das Urheberrecht hat sich immer den neuen Medientechnologien angepasst. Die Kultur-Flatrate schreibt bewährte Grundsätze ins Digitalzeitalter fort. Sie ist, wie es in einer jüngst vom Europäischen Institut für Medienrecht vorgelegten juristischen Machbarkeitsstudie heißt, “die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist.”

Wie kann man sich die Umsetzung einer solchen Flatrate vorstellen?

Die Provider müssten zusätzlich zu den Internetzugangsgebühren einen bestimmten Betrag – vielleicht 5 Euro – einheben und an Verwertungsgesellschaften weitergeben, die diese Einnahmen an die Urheber ausschütten. Bei 30 Millionen Breitbandnutzern in Deutschland kämen so 1,9 Milliarden Euro im Jahr zusammen.

Das klingt einfach und schlüssig. warum greift die Industrie dieses Modell nicht auf?

Nach den Verteilschlüsseln der Verwertungsgesellschaften gehen mindestens 50 Prozent der Einnahmen aus der kollektiven Rechtewahrnehmung an die Urheber. Das ist nicht im Sinne der industriellen Verwerter – in der Musik etwa der Major Labels -, die zumeist “Total-Buy-Out-Verträge” mit den Künstlern abschließen. Die wollen natürlich lieber 100 Prozent für sich. Das ist nachvollziehbar, aber nicht im Sinne des Urheberrechts, das, wie der Name sagt, zuallererst die Interessen der Urheber schützen soll.

Nach Ihren Ausführungen muss man annehmen, dass eine “Kultur-Flatrate” die Interessen der Urheber besser bedienen würde, als die von der Industrie vorgeschlagenen Modelle…

Von den 24.000 Gerichtsverfahren gegen Tauschbörsennutzer in den USA haben die Kreativen keinen Cent bekommen. Das Geld geht an die Anwälte und den Musikindustrieverband. Auch das in Frankreich verabschiedete Modell der “digitalen Todesstrafe” für Tauschbörsennutzer bringt immense Kosten: Steuergelder für die neue Behörde und Technologie- und Betriebskosten für die ISP (Internet Service Provider), die diese natürlich an ihre Kunden weitergeben. Letztlich zahlen wir alle dafür – in der
unbewiesenen Annahme, dass sich durch die Unterdrückung von Rauschbörsen die Absatzchancen für kommerzielle Angebote erhöhen würden.

Die Industrie dagegen würde ihrer Existenzgrundlage beraubt?

Keine seriöse Studie belegt einen Zusammenhang zwischen Online-Privattausch und Umsatzeinbrüchen der Industrie. Im Gegenteil zeigen sie einen “Entdeckungseffekt” mit einer kaufstimulierenden Wirkung. Es gibt Vielnutzer von kulturellen Werken und Wenignutzer. Die Vielnutzer tauschen viel, aber sie kaufen auch viel. Mit deren Kriminalisierung treffen die Kulturindustrien also genau ihre besten Kunden.

Trotzdem scheint die Musikindustrie angeschlagen…

Richtig ist, dass die digitale Revolution bestehende Modelle in Frage stellt. So wie andere Wirtschaftszweige auch.

Was prognostizieren Sie für den Fall, dass die Kriminalisierung von Tauschbörsen weitergeht?

Es sind zwei Trends erkennbar: Erstens eine Zunahme verschlüsselter Tauschbörsen. Schon heute ist etwa ein Viertel des Peer-to-Peer-Datenverkehrs verschlüsselt und die IP-Adresse der Nutzer unkenntlich gemacht. Das wird deutlich zunehmen. Zweitens wird die Entwicklung von Techniken für dezentrale Suche vorangetrieben. Würde die “Pirate Bay” abgeschaltet, würden Nutzer direkt von ihrem PC aus kommunizieren, welche Inhalte sie zum Download anbieten und für andere findbar machen. Ergebnis: Die derzeit verfolgten Ansätze zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen werden wirkungslos. Mehr noch würde die Zunahme an verschlüsseltem Internet-Verkehr den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Kindesmisshandlung, organisiertem Verbrechen oder Geldwäsche die Arbeit erheblich erschweren. Diese Kollateralschäden sollte man mitbedenken. Man kann Tauschbörsennutzung nicht unterdrücken, man kann sie nur weiter in den Untergrund treiben.

In Österreich haben der Verband Österreichischer Zeitungsverleger (VÖZ) und der Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) ein “Manifest zum Schutz des geistigen Eigentums” herausgegeben. Was halten Sie davon?

Beide Kernaussagen – geistige Leistungen sollen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und die Kreativen sollen eine faire Entlohnung erhalten – kann ich voll unterstützen. leider benennt das Manifest die Probleme nicht. Wenn Wissenschaftsverlage die Preise ihrer Zeitschriften in fünf Jahren um 500 Prozent erhöhen, dann stehen diese geistigen Leistungen der Allgemeinheit eben nicht mehr zur Verfügung, weil die Bibliotheken sie sich nicht mehr leisten können. Die Kulturindustrie war bislang nicht bereit, ihren freischaffenden Urhebern eine Entlohnung zu bezahlen, die es ihnen erlaubt, Kranken- und Altersversicherung auf dem Markt zu kaufen. Das führt zu akuten Notlagen, was den deutschen Gesetzgeber veranlasst hat, 1983 die Künstlersozialkasse zu etablieren, also eine gesellschaftliche Antwort auf ein Marktversagen.

Unverständlich finde ich, dass sich die Zeitungsverleger für einen stärkeren Schutz aussprechen. Deren Problem sind ja nicht nicht-autorisierte Kopien ihrer Artikel, sondern die Tatsache, dass sie noch keine adäquaten Geschäftsmodelle fürs Internet gefunden haben. Das ist aber kein Problem, das das Urheberrecht lösen könnte.

Geben Sie dem Modell der Kultur-Flatrate eine Chance?

Ich halte es letztlich für alternativlos. Was wir brauchen, ist eine breite Debatte über einen neuen Sozialvertrag zwischen Kreativen und Gesellschaft. Mit der Vielzahl von Veröffentlichungen und Veranstaltungen zu diesem Thema ist das auf einem guten Weg.

DIE FAKTEN
Volker Grassmuck, 48, ist deutscher Publizist, Medien- und Sozialwissenschaftler. Geboren in Hannover besuchte er zwischenzeitlich die Ridgewood High in Ridgewood, New Jersey. Während des Studiums arbeitete der Medienexperte an diversen Forschungsprojekten mit, war als Redakteur und Radiosprecher tätig. Außerdem war er Mitbegründer der Zeitschrift “V-Max” und der “JetSet Verlags Gmbh”. Seit 2004 forscht und arbeitet er am Helmhloltz-Institut für Kulturtechnikder Humboldt-Universität zu Berlin.

(Erschienen im WIENER Nr. 335, Juni 2009)

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Sunday, 05.02.2012, 04:05 Uhr

Autorenprofil Helfried Bauer

Helfried Bauer
Geboren 1966, 1991 Aufnahme der journalistischen Tätigkeit, in der Folge leitende Funktionen bei Hubert Burda- und Heinrich Bauer Verlag an unterschiedlichen Standorten in Deutschland, seit 2007-2011 bei Styria Multi Media in Wien, zuletzt Chefredakteur des Monatsmagazins WIENER. (Foto: © Martin Kröß)

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